Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am 4. Dezember 2025 die Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2025 vorgelegt, eine Befragung von mehr als 4.000 Beschäftigten. Die Antworten auf die Frage nach der Länge des Arbeitstags sind eindeutig: 72 Prozent wollen höchstens acht Stunden am Tag arbeiten. 98 Prozent lehnen Arbeitstage über zehn Stunden ab. Und 59 Prozent derjenigen, die regelmäßig länger als acht Stunden arbeiten, würden bei freier Entscheidung die Acht-Stunden-Grenze einhalten.
Das sind die Zahlen einer Erhebung der Gewerkschaften, nicht einer amtlichen Statistik. Der DGB-Index Gute Arbeit ist nicht dieselbe Messung wie die Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamts, aus der die Arbeitszeitwünsche des Jahres 2025 stammen. Dort erhebt eine amtliche Stichprobe tatsächliche und gewünschte Wochenstunden, hier berichten Beschäftigte über Belastungen, Spielräume und Grenzen. Wer die 72 Prozent zitiert, muss sagen, woher sie kommen. Wer sie gegen die Zahlen des Bundesamts hält, vergleicht zwei Instrumente und nicht zwei Wahrheiten.
Was die Befragten über ihren Arbeitstag sagen
Die Ablehnung langer Arbeitstage ist keine Randposition: 98 Prozent halten Arbeitstage über zehn Stunden für unzumutbar, 72 Prozent nennen acht Stunden als Obergrenze. Hinter diesen Werten steht ein Arbeitsvolumen, das in der vereinbarten Zeit nicht mehr zu bewältigen ist. 60 Prozent der Befragten geben an, die Arbeitsmenge nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. 44 Prozent arbeiten häufig oder ständig länger als vertraglich vereinbart, ein Viertel leistet wöchentlich mehr als fünf Mehrstunden, und 10 Prozent überschreiten regelmäßig 48 Wochenstunden. Wer so arbeitet, braucht keinen Achtsamkeitskurs, sondern kürzere Dienste und einen Dienstplan, der den Alltag der Beschäftigten mitrechnet.
Der DGB-Index stellt Befragte mit regelmäßigen Schichten über acht Stunden solchen mit höchstens acht Stunden gegenüber:
| Befund | Bei Schichten über acht Stunden | Bei Schichten bis acht Stunden |
|---|---|---|
| Fühlt sich nach Dienstende leer und ausgebrannt | 46 % | 23 % |
| Kann in der Freizeit nicht von der Arbeit abschalten | 51 % | 21 % |
| Ruhezeit unter elf Stunden nach § 5 ArbZG | 21 % | 4 % |
Das Gefühl, nach dem Dienst ausgebrannt zu sein, verdoppelt sich also, wenn der Arbeitstag regelmäßig über acht Stunden geht. Mehr als die Hälfte dieser Beschäftigten kann in der Freizeit nicht abschalten, gegenüber einem Fünftel bei kürzeren Schichten. Und die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen wird bei langen Tagen mehr als fünfmal so häufig unterschritten. Neben dieser Ruhezeit stehen die Pausen nach § 4 ArbZG, die bei knapper Besetzung zuerst ausfallen; was über Arbeitszeit und Gesundheit belegt ist und wo die Befunde an Grenzen stoßen, lässt sich im Zusammenhang nachlesen.
Wie die Befragten über Arbeitszeitgrenzen denken
Ausgewählte Werte des DGB-Index Gute Arbeit 2025 aus einer Befragung unter mehr als 4.000 Beschäftigten.
- Forderungen zur Arbeitszeitgrenze
- berichtete Belastung
- Werte bei Arbeitstagen über acht Stunden
Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds unter mehr als 4.000 Beschäftigten, veröffentlicht am 4. Dezember 2025. Die Werte sind eine gewerkschaftliche Erhebung und nicht dieselbe Messung wie die Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamts.
Zahlen als Tabelle
| Aussage | Prozent |
|---|---|
| fordern eine Obergrenze von 8 Stunden täglich | 72 |
| fordern eine Obergrenze von höchstens 10 Stunden | 98 |
| wollen bei freier Wahl die 8-Stunden-Grenze (unter denen, die länger arbeiten) | 59 |
| schaffen die Arbeitsmenge nicht in der vorgesehenen Zeit | 60 |
| arbeiten häufig oder ständig länger als vereinbart | 44 |
| überschreiten 48 Wochenstunden | 10 |
| fühlen sich nach Diensten über 8 Stunden ausgebrannt | 46 |
| dieselbe Angabe bei Diensten bis 8 Stunden | 23 |
Acht Stunden sind erkämpft, nicht geschenkt
Der Achtstundentag ist keine Erfindung der Tarifbürokratie und keine Kulanz der Personalabteilungen. Er wurde über Jahrzehnte gegen Widerstand durchgesetzt, mit Streiks, Aussperrungen und politischem Druck, und er steht seit über hundert Jahren im Zentrum jeder Arbeitszeitauseinandersetzung. Genau deshalb steht er wieder zur Disposition. Die Arbeitgeberverbände und die Wirtschaftsverbände fordern seit Jahren, die Tagesgrenze durch eine Wochenobergrenze zu ersetzen; in ihren Vorschlägen zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes tauchen die Vertrauensarbeitszeit und die wöchentliche Höchstarbeitszeit an der Stelle auf, an der bisher der einzelne Arbeitstag begrenzt war. Wer die Tagesschranke schleift, muss wissen, was er schleift: § 3 ArbZG begrenzt den Arbeitstag, damit Erholung, Familie und ein zweites Leben überhaupt Platz haben.
Wer die Woche statt des Tages rechnet
Eine Wochenobergrenze klingt großzügig, weil sie den Ausgleich über fünf oder sechs Tage zulässt. Sie verschiebt das Risiko vom Plan auf die Person. Wer nur noch die Woche rechnet, kann einen zwölfstündigen Dienst mit zwei kurzen Diensten verrechnen, und die Rechnung geht auf dem Papier auf. Die Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen geht dabei zuerst verloren; 21 Prozent der Befragten mit langen Schichten berichten bereits heute von weniger als elf Stunden zwischen zwei Diensten. Ein Wochenkontingent schützt die Nachtruhe nicht, es macht sie zur Verhandlungsmasse. Wer die Grenze verschieben will, muss außerdem erklären, warum 10 Prozent der Beschäftigten schon jetzt regelmäßig über 48 Wochenstunden kommen und niemand das kontrolliert.
Die Forderung ist deshalb nicht kompliziert, und sie richtet sich an die, die sie ablehnen: § 3 ArbZG bleibt stehen, wie er ist. Die Arbeitgeberverbände und die Wirtschaftsverbände, die ihn ändern wollen, müssen vorrechnen, wie sie unter einem reinen Wochenkontingent die 46 Prozent Ausgebrannten, die 51 Prozent, die abends nicht abschalten, und die 21 Prozent Ruhezeitverstöße verhindern. Solange diese Rechnung fehlt, haben die Aufsichtsbehörden die Tagesgrenze durchzusetzen, in der Pflege, im Paketzentrum und im Großraumbüro. Und die Beschäftigten haben das Recht, ihre Stunden selbst zu zählen: Die 72 Prozent sind keine Stimmung, sondern eine Mehrheit mit Dienstplan.
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Quellen und Stand
- Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Index Gute Arbeit 2025, Auswertung zu den Grenzen des Arbeitstages, Pressefassung vom 4. Dezember 2025.
- DGB-Index Gute Arbeit, Themenschwerpunkt Grenzen des Arbeitstages, Tabellen zu Schichtlänge, Erholung und Ruhezeitunterschreitungen.
- Arbeitszeitgesetz, § 3 (Arbeitszeit der Arbeitnehmer), § 5 (Ruhezeit).
- Statistisches Bundesamt, Arbeitskräfteerhebung 2025, Pressemitteilung Nr. 314 vom 4. September 2026, Abschnitt zu den Arbeitszeitwünschen.
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Arbeitszeitreport Deutschland, Ausgabe 2023, Befunde zu langen Arbeitstagen und Erholung.
- Recherchestand: 13. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf die jeweils genannte Fassung.
Recherche und Prüfung durch Klaas Behrens. Externe Belege sind nur dort verlinkt, wo sie eine Aussage direkt stützen; alle übrigen Materialien sind als Klartext benannt.








