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TV-L: Was die Einigung für Beschäftigte der Länder verändert

Der Abschluss vom 14. Februar 2026 gilt für Beschäftigte der Länder, nicht für Hessen. Kommunen, Bund und Beamtinnen und Beamte sind eigene Fälle.

· 3 Min. Lesezeit

Eingang eines Verwaltungsgebäudes mit Glasfront, davor eine Person im Dienstkleidungsstil mit Aktenmappe im Morgenlicht.
Die Einigung von Potsdam legt drei Entgeltstufen fest; für hessische Landesbeschäftigte gilt der TV-H. Foto: Redaktion Hierneuigkeiten

Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Potsdam auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder. Er läuft 27 Monate, vom 1. November 2025 bis zum 31. Januar 2028, mit fünf Monaten Nullrunde bis zum 31. März 2026.

Der Abschluss gilt für Beschäftigte der Länder in der Tarifgemeinschaft, nicht für Kommunen, den Bund oder alle Beamtinnen und Beamten. Hessen trat 2004 aus der TdL aus; der TV-L bindet das Land nicht. Ob die Tabelle für einen einzelnen Arbeitsplatz gilt, entscheiden Tarifbindung und die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag (wie Tarifbindung und Bezugnahmeklauseln wirken).

Die drei Stufen

Stufe Gültig ab Erhöhung
Nullrunde 1. November 2025 keine Erhöhung bis 31. März 2026
Stufe 1 1. April 2026 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
Stufe 2 1. März 2027 2,0 Prozent
Stufe 3 1. Januar 2028 1,0 Prozent

Stufe 1 hebt die Tabellen am 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro monatlich. Stufe 2 folgt am 1. März 2027 mit 2,0 Prozent, für die Entgeltgruppe 1 Stufe 2 schon zum 1. Januar 2027. Stufe 3 bringt am 1. Januar 2028 ein weiteres Prozent. Auszubildende und Praktikanten erhalten 150 Euro in Schritten von 60, 60 und 30 Euro. Der Mindestbetrag stützt die unteren Entgeltgruppen; ihr Abstand zur gesetzlichen Lohnuntergrenze bleibt eine eigene Rechnung (was 13,90 Euro Mindestlohn und die Minijob-Grenze bedeuten). Die Beträge je Entgeltgruppe führt die Tagesschau in ihrem Überblick zur Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder auf.

Zulagen und Kliniken

Zum 1. Juli 2026 steigt die Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 7 TV-L auf 200 Euro monatlich, an Universitätskliniken auf 250 Euro. Die Schichtzulage nach § 8 Abs. 8 erreicht 100 Euro, ein Plus von 150 Prozent. Die Zuschläge je Stunde steigen auf 1,19 Euro für Wechselschicht und 0,60 Euro für Schicht. An Universitätskliniken im Osten sinkt die Wochenarbeitszeit bis 2029 auf 38,5 Stunden, die Pflegeassistenz kommt zum 1. Januar 2027 in die Tabellen. Ob die Zulage anfällt, entscheidet die Lage der Schicht im Dienstplan (wer den Dienstplan mitbestimmt).

Hessen verhandelt eigenständig

Der TV-H entstand am 27. März 2026 in Seeheim-Jugenheim und läuft 25 Monate, vom 1. Februar 2026 bis zum 29. Februar 2028. Stufe 1 hebt die Tabellen am 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro, Stufe 2 folgt am 1. Oktober 2027 mit 2,8 Prozent, einen dritten Schritt gibt es nicht. Nachwuchskräfte erhalten 150 Euro in zwei Schritten von 80 und 70 Euro, das LandesTicket Hessen gilt bis zum 31. Dezember 2028. Für die Beamtinnen und Beamten streicht ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz die erste Erfahrungsstufe der A-Besoldung und erhöht die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestalimentation zu sichern. Zum Vergleich: Der hessische Median der Vollzeitentgelte lag 2024 bei 4.325 Euro (was das mittlere Vollzeitentgelt aussagt).

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Quellen und Stand

  • Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Tarifeinigung zum TV-L vom 14. Februar 2026, Potsdam.
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Tarifeinigung zum TV-H vom 27. März 2026, Seeheim-Jugenheim.
  • Hessisches Ministerium des Innern, Eckpunkte eines Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes.
  • Recherchestand: 19. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf die jeweils genannte Fassung.

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